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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Get active Social Business Award: 93.000 Euro für Social Start-Ups

GASBA 2022
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GASBA 2022 © Ben Doro Dad

Alle 10 Finalist:innen mit Advisory Board und VErtreter:innen von Coca-Cola und WU Wien

Pressemeldung, 22.11.2022 Zehn Social Start Ups präsentierten vergangene Woche beim Finale des „Get active Social Business Award 2022“ dem Advisory Board und der Jury ihre Businesspläne, die sie für die Lösung einer gesellschaftlichen Herausforderung entwickelt hatten. Der Hauptpreis ging dabei an die movevo4kids-App, mit der im Klassenzimmer auf spielerische Art gemeinsame Bewegungsaufgaben absolviert werden. Über die Sonderpreise freuten sich die Beteiligten der Projekte „swircle“ und „money:care“. Insgesamt werden die Gewinner:innen mit Geld- und Sachleistungen im Wert von 93.000 Euro unterstützt. Der GASBA ist eine Initiative von Coca-Cola, Der Standard, des Kompetenzzentrums für Non-Profit-Organisationen und Social Entrepreneurship der Wirtschaftsuniversität Wien sowie des 4Gamechangers-Festivals.

Auch bei der mittlerweile 16. Auflage des von Coca-Cola Österreich initiierten Get active Social Business Award (GASBA) erhalten soziale Start-Ups Starthilfe für ihre großen Ideen. Der GASBA ist damit der größte Sozialinnovationspreis des Landes: Bisher gab es über 1.000 Projekteinreichungen und weit mehr als 150 Finalistinnen und Finalisten, die an einem Coaching-Wochenende für die Businessplan-Erstellung teilgenommen haben. Die rund 25 Siegerprojekte schufen seit Bestehen des GASBA bereits mehr als drei Millionen Euro an Return on Investment in Österreich.

 Das Engagement und die Idee begründet sich aus der Vision von Coca-Cola: Refresh the world and make a difference! „Wir sehen in diesem Award die große Chance, hier in Österreich dazu beizutragen, dass tolle Ideen einen Unterschied in der Gesellschaft machen. Wir wollen Gründerinnen und Gründer dabei unterstützen, die großen Hürden zu überwinden und soziales Engagement mit erfolgreichem Unternehmertum zu verbinden“, so Herbert Bauer, General Manager von Coca-Cola HBC Österreich.

Die größte Herausforderung für Sozialunternehmen ist dabei meist die Finanzierung, auch heuer stellt Coca-Cola Österreich dafür Geld- und Sachleistungen zur Verfügung. „Coca-Cola ist seit 1929 tief in Österreich verwurzelt, entsprechend des aktuell 93. Geburtstags unterstützen wir den GASBA mit Geld- und Sachleistungen im Wert von 93.000 Euro, dieses Budget wird jedes Jahr um 1.000 Euro erhöht“, erklärt Philipp Bodzenta, Public Affairs Director von Coca-Cola Österreich. Den Großteil erhalten die Siegerinnen und Sieger für die Projektumsetzung, aber auch die Finalistinnen und Finalisten profitieren durch das Business Plan Wochenende und über Anerkennungspreise von der Initiative. „Ein großes Dankeschön gebührt unseren Projektpartnern Der Standard, der Wirtschaftsuniversität Wien und dem 4Gamechangers-Festival“, so Bodzenta.

„movevo4kids“ gewinnt Hauptpreis
Besonders überzeugt hat das Advisory Board die App-Lösung „movevo4kids“: Damit haben Pädagog:innen in Volksschulen ein digitales und innovatives Werkzeug, um Bewegung spielerisch in den Regelunterricht, außerhalb der Turnstunde, zu integrieren. Preisträgerin Marion Kanalz nahm den Siegerscheck in der Höhe von 73.500 Euro in Form von Geld- und Sachleistungen stolz entgegen: „In Österreich erreichen 80 Prozent der Kinder die WHO-Empfehlung von einer Stunde Bewegung am Tag nicht. Mit kleinen Bewegungsaufgaben für zwischendurch kann mittels App bewegtes Unterrichten ermöglicht  und Freude an Bewegung vermittelt werden, der Award hilft uns bei der Umsetzung, um in Zukunft noch mehr Kinder zu erreichen “, informiert die glückliche Projektverantwortliche.

Zusätzlich zum Hauptgewinn wurden heuer wieder Sonderpreise durch die Studierenden des Social Entrepreneurship Lehrgangs an der Wirtschaftsuniversität Wien verliehen. So dürfen sich die Beteiligten des Projektes „swircle“ über eine 5.000 Euro-Unterstützung freuen, das Projekt „money:care“ geht mit zusätzlichen 3.500 Euro nach Hause.

Die Preisträger:innen und weiteren ausgewählten Initiativen im Finale:

Sonderpreise:
swircle bietet Abonnements für Kinderbücher in Form einer „intelligenten, reisenden Bücherbox“ an. Sie ist für Kinder von zwei bis zwölf Jahren entwickelt und derzeit in Deutsch und Englisch verfügbar. Hier finden Sharing-Economy, E-Commerce-Abomodelle und intelligente Matching-Algorithmen für die perfekte Auswahl zusammen.

Bei money:care können Nachhaltigkeitsenthusiast:innen ihr Geld mit Wirkung anlegen. Die KI-gestützten Impact Daten, die von börsennotierten Unternehmen erhoben werden und zu welchen Privatpersonen bisher keinen Zugang hatten, sind transparent und zugänglich auf der Impact-Investing-Datenplattform ersichtlich.

Weitere Finalisten:
Der Verein 0816 - career steps ist auf die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernbedürfnissen spezialisiert. Mit einer individuellen und ganzheitlichen Förderung hilft der Verein jeder und jedem die eigenen Potentiale bestmöglich auszuschöpfen und begleitet sie in ihrer Entwicklung zu Eigenständigkeit und dem Erwerb von Kulturtechniken.

Mit ALL (Ability Learning Landscape für inklusive Bildung) erfahren Lehrende, wie Inklusion von Menschen mit Behinderungen besser stattfinden kann. Es handelt sich dabei um eine barrierefreie Lernwelt, welche Wissen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Abbau von Barrieren und Ängsten nach modernsten technischen und mediendidaktischen Standards vermittelt.

Hobby Lobby @ School schickt engagierte Trainer:innen in Mittelschulen, um dort professionelle Freizeitgestaltung anzubieten und den Kindern neue Hobbies aufzuzeigen. In Österreich sind ganztägige Schulformen selten, Anspruch auf einen Platz hat man nur, wenn beide Eltern berufstätig sind. Doch das ist gerade für sozialökonomisch benachteiligte Menschen eine Herausforderung.

Mit den zwei Handpuppen, Frissnigel Resi und Lumpen Fritz, will das Projekt „I hau nix weg“ eine Bewusstseinsbildung im Kindesalter zum nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln und Kleidungsstücken erreichen. Das Programm ist für drei verschiedene Altersgruppen ausgelegt und in Zukunft soll eine App interaktives Lernen erleichtern.

lifetry ist eine immersive dreidimensionale Erlebniswelt mit avatarischen Charakteren, echten Dialogen und lebensweltorientierten Spielszenarien, die auf echte Lebenssituationen aufbauen und interaktiv erlebbar sind. Hier können Kinder und Jugendliche in Betreuungskontexten echte Lebensherausforderungen in einer  KI-kreierten, realitätsnahen Erlebnissstrecke im virtuellen Raum des Metaverse konsequenzlos ausprobieren.

Die AmigoBox Pro ist ein digitales Kommunikations- und Organisationstool, das die Lebensqualität von Senior:innen erhöhen und den Berufsalltag von Pflegepersonen erleichtern soll. Dabei setzt die AmigoBox Pro auf eine kontaktlose Bedienung mit NFC-Technologie, mit welcher Senior:innen und Personen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen der Einstieg in die digitale Welt ermöglicht wird.

Uugot.it ist eine niederschwellige digitale Lösung, die mittels klickbarer Untertitel in der Zielsprache deutsch und der jeweiligen Erstsprache eine Teilnahme am medialen Diskurs ermöglicht. Menschen, die Deutsch nicht fließend beherrschen, werden mit uugot.it befähigt, tagesaktuelles österreichisches Fernsehen zu konsumieren und so an Geschehnissen und Sichtweisen der lokalen Bevölkerung teilzuhaben. 

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Die Unternehmen

Über Coca-Cola HBC Österreich:
Coca-Cola HBC Österreich versorgt flächendeckend den gesamten österreichischen Markt mit Produkten aus dem Hause Coca-Cola. Das Unternehmen beschäftigt rund 900 Mitarbeitende in Österreich – im hochmodernen Produktions- und Logistikzentrum bzw. regionalen Verkaufszentren und Auslieferungslagern. Als einer der führenden österreichischen Getränkepartner bietet Coca-Cola HBC Österreich ein innovatives, auf die Bedürfnisse der Konsument:innen abgestimmtes Produktsortiment an – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Neben den bekannten Marken Coca-Cola, Fanta und Sprite zählen unter anderem auch das österreichische Mineralwasser Römerquelle, FUZETEA, die Premium-Biomarke Honest, Cappy, Kinley, der Energy Drink Monster und Topo Chico zum breiten Produktportfolio. Coca-Cola HBC Österreich ist zudem exklusiver Vertriebspartner von Costa Coffee, Caffè Vergnano für die Gastronomie, sowie der internationalen Premium Spiritousenmarken Nemiroff, Glendalough, Lucano, The Famous Grouse, Tonka Gin, Padre Azul, Ron Barceló und Xiaman Mezcal.

Der Großteil der für den österreichischen Markt bestimmten Getränke aus dem Hause Coca-Cola HBC wird im burgenländischen Edelstal abgefüllt und von dort aus distribuiert. Rund 60.000 Kund:innen aus Lebensmittelhandel und Gastronomie versorgen Konsument:innen in ganz Österreich mit Getränken aus dem Hause Coca-Cola. 5.600 Kaltgetränkeautomaten sorgen dafür, dass die Getränke stets auf Armeslänge und gekühlt zur Erfrischung verfügbar sind.

Coca-Cola ist seit 1929 ein wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Verantwortungsvolles Handeln innerhalb des lokalen Umfelds sowie der nachhaltige Umgang mit Ressourcen sind fest in der Unternehmensstrategie verankert. Die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele fokussieren neben den Bereichen Wasser, Energie und Mitarbeitende auf die globale Vision „World Without Waste“ – eine Welt ohne Abfall. Im Rahmen dieser Strategie fördert Coca-Cola innovative Verpackungslösungen wie die Anhebung des rPET-Anteils über das gesamte Portfolio hinweg, sowie starke Partnerschaften zur Erhöhung der Sammelquoten.

Coca-Cola HBC Österreich ist ein Tochterunternehmen der Coca-Cola HBC Gruppe, einem wachstumsorientierten Verbrauchsgüter- und strategischen Abfüllpartner der The Coca-Cola Company mit einem Verkaufsvolumen von über 2 Milliarden unit cases. Gemeinsam mit unseren Kund:innen versorgen wir gruppenweit mehr als 715 Millionen Konsument:innen in 29 Ländern auf 3 Kontinenten mit einem vielfältigen Portfolio.Das Unternehmen notiert an der Börse in London mit Zweitlistung in Athen. Coca-Cola HBC ist im Dow Jones Sustainability Index und im FTSE4Good Index gelistet.

Weitere Informationen auf www.coca-colahellenic.at


Über Coca-Cola Österreich:
Coca-Cola ist in Österreich bereits seit 1929 wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Gemeinsam mit unserem Abfüllpartner Coca-Cola HBC Österreich beschäftigt das Coca-Cola System in Österreich knapp 1.000 Mitarbeitende. Die lokale Produktion, unser Beitrag zur österreichischen Wertschöpfungskette und unsere langjährigen Kunden- und Konsumentenbeziehungen basieren auf verantwortungs- und vertrauensvollem Handeln innerhalb des Coca-Cola Systems. Zusammen verfolgen wir lokal die konsequente Umsetzung der ehrgeizigen internationalen Nachhaltigkeitsziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen: Eine Welt ohne Abfall. Wir fördern innovative Verpackungslösungen wie Verpackungen aus 100% recyceltem PET und ein Sammelsystem, das uns unserem Ziel, der 100% Sammelquote, näher bringt. Mit Initiativen wie dem Get active Social Business Award – Österreichs größten Social Business Start Up Fund - und dem Coca-Cola Inclusion Run zugunsten Special Olympics wollen wir Signale zur Stärkung und Zusammenhalt (Miteinand!) in der Gesellschaft setzen.

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Gewinner movevo4kids: links Michael Omann, rechts Marion Kanalz

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swircle: v.li.n.re: Ingrid Schellander, Mitte Nancy Y Wang,Teresa Mossbauer.

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money:care: v.li.n.re: Timo Nothdurft, Katharina Herzog, Ulrich Penitz

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Coca-Cola Country Manager Fabio Cella beim Business Plan Wochenende in Stegersbach

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Presse­kontakt

Julia Fassl & Philipp Bodzenta
Julia Fassl
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at

Philipp Bodzenta 

Coca-Cola Österreich
Tel: 01-66171-2342
E-Mail: pbodzenta@coca-cola.com

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